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Was ist denn eigentlich betriebliche Altersvorsorge und wie funktioniert sie?

Die bAV – besonders anders, besonders gut!

Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung vom Arbeitgeber zugesagt, handelt es sich i.d.R. um eine betriebliche Altersversorgung oder auch Betriebsrente. Die Leistungen einer bAV können durch den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber oder auch mischfinanziert sein. Viele Wege führen also zur betrieblichen Altersvorsorge. Einer davon ist besonders hervorzuheben: Der Weg über uns.

Die Kamke Pension Consulting als neutraler Fachberater. Warum? Weil dieser Weg die komplexe, aber absolut wichtige Form der Altersvorsorge besonders einfach und sicher macht – insbesondere für Arbeitgeber, aber im gleichen Zuge auch für Arbeitnehmer. Dazu sei gesagt – die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, wie der Name schon vermuten lässt, sowieso nur im Zusammenspiel von Arbeitgeber und Arbeitnehmer!

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H. Meyer

Betriebliche Altersvorsorge – so einfach geht’s:

Aller Anfang ist nicht schwer.

Herr Meyer möchte später mehr Rente als nur die gesetzliche Versorgung. Daher entscheidet er sich für eine betriebliche Altersvorsorge. Das ist schlau. Denn dafür erhält er zusätzlich zu seinen Einzahlungen Leistungen vom Arbeitgeber und vom Sozialversicherungsträger. Weil er als Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit seiner Arbeitgeberin Frau Müller hat, hat er ein gesetzliches Anrecht auf eine Betriebsrente.

Alle profitieren – Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Er geht also zu Frau Müller und bittet um ein Gespräch. Frau Müller, seine Arbeitgeberin, freut sich, dass Herr Meyer diesbezüglich auf sie zukommt. Denn sie hatte sowieso vor, Herrn Meyer zur Betriebsrente zu informieren. Herr Meyer kann damit nämlich Steuern und Sozialabgaben sparen und gleichzeitig für das Alter vorsorgen. Und der Arbeitgeber hilft ihm dabei. Das motiviert ihn und verbindet ihn mit dem Unternehmen. Frau Müller weiß um die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für ihr Unternehmen und möchte sich vor arbeitsrechtlichen Risiken absichern.

Ein unternehmenseigener bAV-Berater sichert alles ab…

Aus diesem Grund hat sie einen Beratervertrag mit einem zertifizierten Spezialisten im Bereich bAV abgeschlossen. Das Gute ist, ein externer Berater hat den kompletten Überblick zur bAV und sichert hierzu alles ab.

…berät neutral den Arbeitnehmer…

Frau Müller nennt Herrn Meyer nun die Kontaktdaten des Unternehmens-bAV-Beraters. Herr Meyer vereinbart mit diesem einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Der bAV-Berater trifft sich mit Herrn Meyer bei ihm zuhause. Dort erläutert er ihm die verschiedenen Möglichkeiten einer Betriebsrente – zugeschnitten auf die persönlichen Lebensumstände von Herrn Meyer. Dieses Gespräch ist streng vertraulich. Der bAV-Berater sichert Herrn Meyer absolute Diskretion zu. Herr Meyer entscheidet sich für eine Lösung.

…regelt alles mit dem Arbeitgeber…

Der bAV-Berater setzt sich nun mit Frau Müller in Verbindung und nennt ihr die relevanten Fakten für die korrekte Gehaltsabrechnung und Weiterleitung der Versicherungsbeiträge im Namen von Herrn Meyer.

…und dokumentiert alle Vorgänge juristisch korrekt.

Zur besseren Übersicht und Absicherung von Frau Müller dokumentiert der bAV-Berater alle Vorgänge in elektronischer Form an zentraler Stelle. Im Falle von gesetzlichen Änderungen oder Personalveränderungen kann der bAV-Berater so pro-aktiv auf Frau Müller zugehen und dafür sorgen, dass alle vorgegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

FAQ’s für Arbeitgeber

Muss ich meine Angestellten über eine bAV informieren?

Fakt ist, seit 2002 haben alle Arbeitnehmer das Recht auf betriebliche Altersvorsorge. Zumindest in Form der Entgeltumwandlung. Ganz egal, ob der Arbeitgeber das will oder nicht. Wenn also Mitarbeiter nicht nach bAV fragen, müssen Arbeitgeber ja auch nichts sagen. Das ist genauso einfach wie – wo kein Kläger, da kein Richter. Verlassen Sie sich nicht darauf! Es gibt für den Arbeitgeber zwar keine gesetzlich geregelte Informationspflicht zur bAV, aber unter Umständen, was viel schlimmer ist, eine Schadensersatzpflicht. Und das kann teuer werden … Gehen Sie möglichen Rechtsstreitigkeiten am besten von Beginn an aus dem Weg und informieren Sie Ihre Angestellten umfassend über die Möglichkeiten einer Betriebsrente.

Müssen Arbeitgeber Ihren Angestellten etwas zur Betriebsrente dazugeben?

Ganz kurz, ja! Das ist sogar seit 2019 gesetzlich vorgeschrieben. Schließt ein Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge ab, sind Arbeitgeber verpflichtet, 15 % des sogenannten Umwandlungsbeitrags zu übernehmen.

Was ist eigentlich bAV?

Vorweg – der Oberbegriff betriebliche Altersversorgung hat viele Namen, wie z.B. Betriebsrente, Firmenrente, oder auch abgekürzt  bAV. Voraussetzung bei der betrieblichen Altersversorgung ist, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus, Leistungen zusagt. Das können Todesfallleistungen, Invalidenleistungen oder wie der Name schon sagt, Leistungen zur Altersversorgung sein. Die betriebliche Altersversorgung kann entweder vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder auch von beiden zusammen finanziert werden. Kurz gesagt: Die bAV ist die staatlich geförderte Rente vom Chef!

Was ist, wenn der Arbeitnehmer keine bAV möchte?

Der Arbeitnehmer kann frei entscheiden, ob er eine Betriebsrente annehmen möchte oder nicht. Wesentlich für den Arbeitgeber ist es, zu dokumentieren, dass er den Arbeitnehmer über das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge informiert hat. Diese Dokumentation übernimmt der bAV-Berater des Arbeitgebers.

Hafte ich für zugesagte Leistungen des Versicherers oder bei Insolvenz des Versicherungsunternehmens?

Ja, Sie würden dafür haften. Kurz zur Erklärung. Bei der bAV ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Sie als Arbeitgeber sagen Ihren Mitarbeitern Leistungen zu! Und diese Zusage wiederum, wird durch die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erfüllt. Sollte die Versicherungsgesellschaft die versprochenen Leistungen nicht einhalten können, wären Sie als Arbeitgeber für die Differenz verantwortlich.

Genau darum ist es sinnvoll, einen Spezialisten an der Seite zu haben. Sie und Ihre Mitarbeiter profitieren sicher von den Vorteilen einer bAV – Ihr bAV-Berater kümmert sich um die komplette Betreuung und sichert Sie ab. Und was passiert jetzt bei Insolvenz des Versicherungsunternehmens? Hier haftet die sogenannte Auffanglösung der deutschen Versicherungswirtschaft. Vorausgesetzt, der Versicherer ist dieser beigetreten.

Wer übernimmt die Dokumentationspflicht des Arbeitgebers?

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Mitarbeiter über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Sollte ein Mitarbeiter behaupten, dass Sie ihn nicht informiert haben und Schadenersatz verlangen, müssen Sie beweisen können, dass Sie ihn korrekt unterrichtet haben. Egal, ob er sich für oder gegen eine Betriebsrente entschieden hat.

Diesen Aufwand können Sie sich sparen. Ihr spezialisierter bAV-Berater kümmert sich um die juristisch korrekte Dokumentation der Beratung und archiviert diese für Sie in digitaler Form. Bei Bedarf hat er alles für Sie griffbereit.

Wie kann ich meine Mitarbeiter besser an mein Unternehmen binden?

Die Betriebsrente stellt für Arbeitnehmer einen bedeutenden Mehrwert dar. Mitarbeiter vertrauen nämlich immer weniger auf die gesetzliche Rente! Statistiken zeigen das unwiderlegbar. Die richtige Umsetzung einer betriebliche Altersvorsorge ist damit eine gute Möglichkeit für Sie, Angestellte an Ihr Unternehmen zu binden. Betriebliche Altersvorsorge muss passgenau und individuell auf die Arbeitnehmerbedürfnisse durchgeführt werden. Es gibt dabei vieles zu beachten. Darum auch hier der Tipp – sprechen Sie zuerst mit Ihrem bAV-Berater!

Wer kümmert sich um sämtliche An- und Abmeldungen sowie sonstige Anfragen der Mitarbeiter und Störfälle?

Mit einem bAV-Spezialisten an Ihrer Seite müssen Sie sich darum nicht kümmern. Er dient Ihren Mitarbeitern als Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Betriebsrente Ihres Unternehmens. Auch für Verträge, die vor der Zeit Ihrer Zusammenarbeit mit dem bAV-Profi abgeschlossen wurden.

Gibt es auch für Geschäftsführer eine Chefrente?

Ja. Gerade für Geschäftsführer und Vorstände ist die betriebliche Altersvorsorge ein sehr interessantes Modell für eine Absicherung der Altersbezüge, für den Fall der Invalidität oder bei vorzeitigem Tod. Allerdings sind bei der Gestaltung der Geschäftsführer-Versorgung spezielle Anforderungen zu berücksichtigen. So spielen z.B. die individuellen steuerlichen Aspekte eine große Rolle. Auch für den Fall einer Insolvenz muss ausreichender Schutz vorhanden sein. Und: Es dürfen keine unkalkulierbaren Risiken für das Unternehmen entstehen.

FAQ’s für Arbeitnehmer

Gibt es einen Unterschied zwischen Betriebsrente, Firmenrente oder bAV?

Vorweg –   der Oberbegriff Betriebliche Altersversorgung hat viele Namen, wie z.B. Betriebsrente, Firmenrente, oder auch abgekürzt bAV. Voraussetzung bei der betrieblichen Altersversorgung ist, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer-/innen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus, Leistungen zusagt. Das können Todesfallleistungen, Invalidenleistungen oder wie der Name schon sagt, Leistungen zur Altersversorgung sein. Die betriebliche Altersversorgung kann entweder vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder auch von beiden zusammen finanziert werden.

Was mache ich mit meiner bAV, wenn ich arbeitslos werde?

Erstmal – kündigen Sie auf gar keinen Fall Ihre Betriebsrente! Das wäre mit Abstand das Unwirtschaftlichste, was Sie tun können. Besser – setzen Sie Ihre Beiträge erst mal aus. Das ist auf jeden Fall möglich und auch der richtige Schritt für den Moment. Denken Sie mal nach. Das System der betrieblichen Altersvorsorge, gefördert von Sozialversicherungsträgern und Arbeitgeber, hätte doch überhaupt keinen Bestand, wenn man das Problem möglicher Arbeitslosigkeit im Vorfeld nicht mit einbezogen hätte. Bewahren Sie also Ruhe. Achten Sie darauf, dass in Ihrem Vertrag ganz klar steht, dass Ihre Betriebsrente erst im Ruhestand ausgezahlt wird! Dann ist Ihre Vorsorge im Fall der Arbeitslosigkeit auch nicht antastbar. Genauers dazu verrät Ihnen der bAV-Berater Ihres Unternehmens.

Und wenn ich meinen Job wechseln will - kann ich meinen bAV-Vertrag mitnehmen?

Ganz klar, nehmen Sie Ihre Betriebsrente mit! Ihr neuer Arbeitgeber kann Ihren bestehenden Vertrag natürlich prüfen oder prüfen lassen, z.B. wenn er einen Beratervertrag hat. Dann kümmert sich meistens ein externes Unternehmen um die bAV Ihres neuen Arbeitgebers. Die prüfen dann die Richtigkeit Ihres Vertrages, den Sie neu mitbringen. Sofern alles in Ordnung ist – läuft! Diese Prüfung ist auch gut für Sie. Falls Sie vorher einen Vertrag abgeschlossen haben, der vielleicht fehlerhaft ist und somit für Sie und Ihren neuen Arbeitgeber Risiken birgt, erfahren Sie kostenlos davon. Folgendes ist noch wichtig für Sie – jeder Arbeitgeber ist ja seit 2019 verpflichtet, 15 % des Umwandlungsbeitrags neuer bAV Verträge seiner Mitarbeiter, zu übernehmen. Alles was Ihr Arbeitgeber “on top” bezuschusst, ist ihm überlassen oder Verhandlungssache. Je nachdem, wie Ihr Arbeitsvertrag aussehen soll.

Kann ich die Beiträge meiner bAV individuell anpassen oder aussetzen?

Auf jeden Fall. Flexibel bleiben ist hier ganz wichtig. Sie können den Beitrag sogar aussetzen, wenn Sie z.B. zwischenzeitig mal arbeitslos sein sollten. Stellen Sie sich vor, Sie fangen richtigerweise sehr früh mit der betrieblichen Altersvorsorge an. Sie werden bestimmt nicht gleich den höchstmöglichen bAV-Beitrag aufwenden können. Aber das macht auch nichts. Die Betriebsrente ist in jeder Hinsicht flexibel anpassbar und sollte immer zu Ihrer individuellen Job- und Lebenssituation passen. Im Falle einer Gehaltserhöhung könnten Sie Ihren Beitrag zur Betriebsrente auch erhöhen – ohne nennenswerte Netto-Einbußen. Sprechen Sie am besten darüber mit dem bAV-Berater Ihres Arbeitgebers.

Was passiert im Todesfall?

Wichtig: Das Geld geht immer nur an gesetzlich definierte Hinterbliebene! Das Thema ist zwar nicht schön, aber machen Sie lieber gleich einen Haken daran. Bei der betrieblichen Altersvorsorge geht es im Prinzip nur um die Einstufung – Tod vor oder nach Rentenbeginn. Bei Todesfall vor Rentenbeginn werden mindestens alle bis dahin eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Tritt der Tod nach Rentenbeginn ein, läuft die Auszahlung als sogenannte Hinterbliebenenrente weiter.

Wo liegt mein Vorteil in der Ansparphase?

Wer spart nicht gerne Steuern… Schließen Sie einen Betriebsrentenvertrag mit Ihrem Arbeitgeber ab, können Sie während der Ansparphase bis hin zur Rente Einkommenssteuer und Sozialbeiträge sparen. Ein weiterer Vorteil ist, die in der betrieblichen Altersvorsorge angesparten Beiträge sind auch im Fall einer Arbeitslosigkeit unantastbar. Sie werden also nicht als Vermögen angerechnet. Sollten Sie einmal in einer finanziell schwierigen Situation sein, können Sie die bAV auch ruhen lassen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen.

Kann ich mir auch das angesparte Kapital in einer Summe zum Ende auszahlen lassen?

Bei einem richtigen Vertrag für die betriebliche Altersvorsorge haben Sie das Recht, auszuwählen, ob Sie sich mit Beginn des Renteneintritts die Versicherungssumme einmalig auszahlen lassen oder eine monatliche Rente in Anspruch nehmen. Zum Beispiel für die Finanzierung geplanter größerer Anschaffungen oder Investitionen.

Was habe ich im Rentenalter zu beachten?

Mit der Betriebrente haben Sie erhebliche finanzielle Vorteile in der Ansparphase, da der Gehalts-Umwandlungsbeitrag von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist. Allerdings müssen Sie die Rente aus Ihrem Betriebsrenten-Vertrag bei Auszahlung im Rentenalter versteuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen – sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind.

Aber: Ihr Steuersatz im Rentenalter ist in der Regel weit niedriger als in der Zeit Ihres Berufslebens. D.h., Sie sparen mehr Steuern als Sie später bezahlen.

Ist die bAV insolvenzsicher?

Im Falle einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers sind Sie mit einem korrekten Versicherungsvertrag für die betriebliche Altersvorsorge auf der sicheren Seite. Weder der Arbeitgeber noch der Insolvenzverwalter haben die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu kündigen und die Rückkaufswerte einzufordern. Ihr Versicherungsvertrag wird in der Regel bei Insolvenz des Unternehmens beitragsfrei gestellt. Für den Fall einer insolvenzbedingten Kündigung können Sie Ihren Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder ruhen lassen. Die angesparten Mittel und die daraus resultierenden Erträge sind gesetzlich für Sie als Arbeitnehmer gesichert und gehen Ihnen nicht verloren.