Ab 1.1.2020 wird die Betriebsrente / betriebliche Altersvorsorge noch einmal deutlich attraktiver. Bis zu einem Freibetrag von 159,25 Euro* fallen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr an – selbst, wenn die Betriebsrente insgesamt höher ausfällt.

Das war bisher nicht so. Sobald die Summe der Versorgungsbezüge höher war als der jährlich neu ermittelte Freibetrag, fielen auf die gesamten Versorgungsbezüge Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Dies gilt nach wie vor auch für die Pflegeversicherung. Aber für die – deutlich teurere – Krankenversicherung gilt dies nun nicht mehr. In der Praxis bedeutet das eine nennenswerte monatliche Ersparnis für jeden, der Versorgungsbezüge aus einer betrieblichen Altersvorsorge, einer Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst oder einer Hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung erhält.

Diese Entlastung gilt auch für sogenannte „Bestandsrentner“. Der Freibetrag ist auch auf bereits bestehende bAV-Leistungen anzuwenden. Ob er auch für freiwillig Versicherte gelten wird, ist noch nicht geklärt. Eine Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes (Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen) steht noch aus.

*:  1/20 der jährlich neu festgelegten „Bezugsgröße“ nach § 18 SBG IV.

Nachhaftung: Arbeitgeber muss fehlende Leistungen ausgleichen.

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Versorgung für Arbeitnehmer, die von Arbeitgebern über deren Unternehmen zugesagt wird. Heißt: Arbeitgeber sind zum einen dafür verantwortlich, dass die Versorgung ihrer Arbeitnehmer wirksam durchgeführt wird und haften zum anderen für die Erfüllung der durch solche Verträge zugesagten Leistungen. Wichtig: Auch Der Abschluss eines Versicherungs- oder Versorgungsvertrags bei einer Lebensversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder einer Unterstützungskasse hebt die besondere Haftung des Arbeitgebers nicht auf.

Was bedeutet Subsidiärhaftung in der betrieblichen Altersvorsorge?

Im Betriebsrentengesetz § 1 BetrAVG steht: Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts– oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt. […]

Insbesondere Pensionskassen kürzen vermehrt Leistungen.

Aktuell sind immer mehr Arbeitgeber von “Ausgleichs-Nachzahlungen” hinsichtlich der Betriebsrenten-Verträge Ihrer Mitarbeiter betroffen – insbesondere diejenigen, die Ihre betriebliche Altersvorsorge extern über eine Pensionskasse (BVV, Kölner Pensionskasse, Caritas Pensionskasse uvam) durchgeführt haben. Hier werden vermehrt Leistungen gekürzt, die Arbeitgeber wiederum ausgleichen müssen – Geschäftsführer oder Vorstände haften ggf. aufgrund geschäftsführender Tätigkeit im schlimmsten Fall sogar mit ihrem Privatvermögen!

Betriebliche Altersvorsorge richtig und sicher – mit K&K Pension Consulting.

Machen Sie die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen sicher und nutzen Sie das bAV Outsourcing Konzept der K&K Pension Consulting – der richtige Durchführungsweg ist das A und O bei der betrieblichen Altersvorsorge! Kontaktieren Sie uns jetzt: Telefonisch unter 05101 99222-44 oder per E-Mail an bav@kvmh.de. Wir entwickeln Strategien zur Vermeidung von Haftungsrisiken mithilfe einer individuellen Versorgungsordnung für Sie und Ihr Unternehmen und helfen Ihnen bei der Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen. Für eine zügige Bearbeitung können Sie auch gerne vorab unser Anfrageformular ausfüllen – wir bearbeiten Ihre Daten vertraulich und kontaktieren Sie dazu in Kürze.

Gute Nachrichten für Betriebsrentner.

Gleich zu Beginn des Jahres 2019 machte sich schon Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für das Ende der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten ab 2020 Jahr stark. Bislang ist es so, dass Krankenkassenbeiträge für die betriebliche Altersvorsorge zweimal gezahlt werden müssen. Denn nicht nur die anzusparenden Entgeltbestandteile, sondern auch die ausgezahlte Betriebsrente unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Mit dem Vorschlag Spahns wäre damit bald Schluss und die Betriebsrente würde in Zukunft noch attraktiver werden als sie jetzt schon ist. Zu Recht! Die Doppelverbeitragung gehört aktuell zu den größten Hemmnissen der betrieblichen Altersvorsorge. Wird Spahns Vorschlag nächstes Jahr umgesetzt, bedeutet dies eine erhebliche Entlastung für Betriebsrentner – und erheblichen Aufwind für die betriebliche Altersvorsorge!

Unterstützung durch den Bundesrat.

Rückenwind bekommt Spahn jetzt auch vom Bundesrat. Auch dieser hat sich Mitte April diesen Jahres für das Ende der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten eingesetzt. Auch hier ist man ganz klar der Ansicht, Bürger sollten bei der privaten Altersvorsorge mehr unterstützt und nicht übermäßig belastet werden.

Betriebliche Altersvorsorge – die absolute Nummer 1.

Experten sind sich einig: Kommt das Ende der Doppelverbeitragung tatsächlich, steht die bAV unangefochten an Nummer eins im Vergleich aller privaten Vorsorgungen! Für die betriebliche Altersvorsorge heißt das heute: Die Richtung stimmt! Jetzt ist es an der Zeit, die Vorschläge auf Bundesebene umzusetzen.

K&K Pension Consulting – der bAV-Profi an Ihrer Seite.

Ganz egal wie sich die betriebliche Altersvorsorge 2020 entwickeln wird, sie ist schon heute eine gute Entscheidung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die K&K Pension Consulting ist eines der führenden bAV-Beratungshäuser deutschlandweit und unabhängiger sowie sachkundiger Partner wenn es um Einrichtung, Umstrukturierung und Betreuung von betrieblichen Versorgungswerken geht. Wir stehen Ihnen als bAV-Profi von Beginn an zur Seite! Kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch unter 05101 99222-44 oder schreiben Sie uns eine E-mail an bav@kvmh.de. Wir beraten Sie jederzeit gerne rund um das Thema der betrieblichen Altersvorsorge und analysieren auf Wunsch die individuelle Situation Ihres Unternehmens.

 

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Rentner haben zu wenig Geld im Portemonnaie!

Eine aktuelle Studie belegt – sehr viele Rentner haben viel zu wenig Geld im Portemonnaie und gelten sogar als arm. Die Zahl der Senioren, die auf Grundsicherung angewiesen sind, nimmt deutlich zu. Rund 1,1 Millionen Menschen in Deutschland über 65 Jahre jobben, um ihre Rente aufzubessern. Solche Sätze zeigen: Altersarmut ist in Deutschland voll angekommen und leider ist ein Gegentrend momentan überhaupt nicht abzusehen. Am besten, Sie tun schon jetzt etwas dagegen, damit Sie später nicht selbst von Altersarmut betroffen sind. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, privat fürs Alter vorzusorgen.

Mit der bAV sicher in Rente.

Eine sehr gute Möglichkeit bietet hier die betriebliche Altersvorsorge. Mit der sogenannten Betriebsrente haben Sie viele Optionen, für die Rente anzusparen. Ganz gleich, wie Ihre individuelle Lebenssituation heute aussieht, mit der bAV sollten sich alle befassen, die einen Arbeitsvertrag haben oder bald haben werden. Gerade weil der Staat sowie die Sozialversicherungsträger und der Arbeitgeber in der Ansparphase ordentlich fördern!

Vorteile einer bAV.

Das Gute ist: Ihr Arbeitgeber und der Sozialversicherungsträger zahlen mit in Ihre Zusatzrente ein. Außerdem kümmert sich Ihr Arbeitgeber oder sein Berater komplett um Ihren Versicherungsvertrag. Wenn Sie jetzt einen bAV-Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber abschließen, muss dieser 15 % des Umwandlungsbeitrages übernehmen und kann darüber hinaus noch Zuschüsse gewähren. Zudem zahlen Sie die bAV direkt aus Ihrem Bruttogehalt. Das spart Steuern. Und: Die betriebliche Altersvorsorge ist Hartz 4 sicher und es entsteht auch kein Verlust der Vorsorge bei einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers. Eine Betriebsrente rechnet sich in jedem Fall für Sie –schauen Sie sich hier drei Fallbeispiele an. Vielleicht finden Sie sich mit Ihrer derzeitigen persönlichen Lebens- und Berufsposition in einem Beispiel wieder.

Starten Sie Ihre bAV mit der K&K Pension Consulting.

Wenn es um Ihre Rente geht, haben Sie nichts zu verschenken – da sind wir uns sicher! Für die Erstellung eines Angebots für Ihre persönliche Betriebsrente füllen Sie bitte einfach unsere Kalkulationsanfrage für Arbeitnehmer aus. Unsere Experten werden diese zeitnah auswerten und sich anschließend bei Ihnen melden. Oder schreiben Sie uns eine E-mail an bav@kvmh.de.