Beiträge

Unternehmensgruppe-Kamke-Hemmingen-Blogbeitrag-Gesetzesaenderung

Arbeitgeberzuschuss für die betriebliche Altersvorsorge.

Es gibt eine Gesetzesänderung zur Betriebsrente. Seit 1. Januar 2019 muss der Arbeitgeber 15 % des Umwandlungsbeitrages der Arbeitnehmer übernehmen! Das bedeutet: Sie als Arbeitgeber müssen sich mehr denn je mit dem Thema bAV auseinandersetzen. Kurz gesagt: Sie stehen ab sofort in der Pflicht, neu abgeschlossene Verträge Ihrer Arbeitnehmer zu bezuschussen.

Gut für Arbeitnehmer – und für Arbeitgeber.

Die Entscheidung hin zu einer Firmenrente ist dadurch nochmals attraktiver für Arbeitnehmer geworden. Sollten Sie das Thema betriebliche Altersvorsorge bislang außer Acht gelassen haben, ist es jetzt an der Zeit, sich intensiv damit zu befassen. Tun Sie dies, denn auch für Sie als Arbeitgeber ergeben sich Vorteile! Binden Sie Ihre Mitarbeiter durch eine betriebliche Altersvorsorge an Ihr Unternehmen und erhöhen Sie die Identifikation Ihrer Mitarbeiter mit Ihrem Unternehmen. Sie bestimmen den Durchführungsweg und erhalten besonders günstige Konditionen bei Gruppenverträgen. Außerdem ist je nach Gestaltungsform der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen kein Ausweis in der Unternehmensbilanz notwendig.

Starker Partner, starke bAV!

Arbeitgeber sollten bei der Umsetzung der Betriebsrente unbedingt gut beraten sein. Insbesondere wenn es um die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen geht. Eine erfolgreich umgesetzte betriebliche Altersvorsorge in  Unternehmen, benötigt von Beginn an einen unabhängig agierenden und kompetenten Partner auf Arbeitgeberseite.

K&K Pension Consulting – die Profis für betriebliche Altersvorsorge.

Wir sind neutraler und unabhängiger Fachberater rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge. Unser Team besteht aus sachkundigen und examinierten Spezialisten, die deutschlandweit jederzeit als Ansprechpartner für Sie erreichbar sind. Wir legen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit Vorständen, Geschäftsführern, Betriebsräten und Aufsichtsräten durch die Einbindung in alle bAV-Prozesse Ihres Unternehmens. Und: Wir stehen Ihnen als bAV-Profi von Beginn an zur Seite! Kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch unter 05101 99222-44 oder schreiben Sie uns eine E-mail an bav@kvmh.de. Für eine erste Kalkulation und Auswertung können Sie vorab auch gerne unser Anfrageformular nutzen. Dazu benötigen wir nur Ihre E-Mail-Adresse und die Anzahl der Mitarbeiter, die noch keine bAV haben.

 

Unternehmensgruppe-Kamke-Hemmingen-Blogbeitrag-Achtung-Falle

Haftungsrisiken für Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber ist im schlimmsten Fall dazu verpflichtet, die in der Einzahlungsphase erwirtschafteten bAV Beträge seiner Mitarbeiter, in der Auszahlungsphase aufzustocken. Also ab Rentenbeginn. Das heißt: Alle Betriebsrenten-Verträge, die über ein Unternehmen laufen, bergen Haftungsrisiken, die heute nicht unbedingt absehbar sind. Da aber bei Bedarf jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, betriebliche Altersvorsorge über sein Unternehmen durchzuführen, sollte er diesbezüglich auch die volle Kontrolle darüber haben.

Besser gut beraten lassen …

Machen Sie bAV also besser nicht auf eigene Faust! Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite und können gleichermaßen von der bAV profitieren, wie Ihre Arbeitnehmer. Für Sie als Arbeitgeber geht im Prinzip kein Weg an einer kompetenten, unabhängigen Beratung vorbei. Für eine dauerhafte Entlastung und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen ist eine fortwährende Betreuung rund um das Thema der betrieblichen Altersvorsorge absolut notwendig für Sie. Externe, auf bAV spezialisierte Unternehmen können Sie hier nicht nur fachspezifisch beraten, sondern sind beste Wahl für jeden Arbeitgeber, wenn es um ganzheitliche Unterstützung geht.

… und Haftung reduzieren.

Das wichtigste hierbei ist: Über eine Co-Partnerschaft mit einem Unternehmen, das auf Betriebsrente spezialisiert ist, wird die Haftung auf ein Minimum reduziert. Damit sind Sie rechtlich aus der Schusslinie und wieder unabhängig. Zudem verringern Sie Ihren Verwaltungsaufwand deutlich. Warten Sie nicht – setzen Sie lieber von Beginn an auf ein führendes bAV-Beratungshaus in Ihrer Nähe.

Mit der K&K Pension Consulting.

Als Teil der Unternehmensgruppe Kamke ist die K&K Pension Consulting seit über 20 Jahren Spezialist, wenn es um betriebliche Altersvorsorge geht und unterstützt Sie von Beginn an bei der Einrichtung, Umstrukturierung und Betreuung von betrieblichen Versorgungswerken. Nutzen Sie jetzt unser bAV Outsourcing Konzept und schaffen Sie sich Freiraum für Ihr Unternehmen. Wir kümmern uns um die betriebliche Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter. Sie sich um Ihr Business. Telefonisch erreichen Sie uns unter 05101 99222-44 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an bav@kvmh.de. Gerne können Sie auch schon unsere Kalkulationsanfrage für Arbeitgeber nutzen – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.