Ab 1.1.2020 wird die Betriebsrente / betriebliche Altersvorsorge noch einmal deutlich attraktiver. Bis zu einem Freibetrag von 159,25 Euro* fallen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr an – selbst, wenn die Betriebsrente insgesamt höher ausfällt.

Das war bisher nicht so. Sobald die Summe der Versorgungsbezüge höher war als der jährlich neu ermittelte Freibetrag, fielen auf die gesamten Versorgungsbezüge Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Dies gilt nach wie vor auch für die Pflegeversicherung. Aber für die – deutlich teurere – Krankenversicherung gilt dies nun nicht mehr. In der Praxis bedeutet das eine nennenswerte monatliche Ersparnis für jeden, der Versorgungsbezüge aus einer betrieblichen Altersvorsorge, einer Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst oder einer Hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung erhält.

Diese Entlastung gilt auch für sogenannte „Bestandsrentner“. Der Freibetrag ist auch auf bereits bestehende bAV-Leistungen anzuwenden. Ob er auch für freiwillig Versicherte gelten wird, ist noch nicht geklärt. Eine Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes (Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen) steht noch aus.

*:  1/20 der jährlich neu festgelegten „Bezugsgröße“ nach § 18 SBG IV.

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Rentner haben zu wenig Geld im Portemonnaie!

Eine aktuelle Studie belegt – sehr viele Rentner haben viel zu wenig Geld im Portemonnaie und gelten sogar als arm. Die Zahl der Senioren, die auf Grundsicherung angewiesen sind, nimmt deutlich zu. Rund 1,1 Millionen Menschen in Deutschland über 65 Jahre jobben, um ihre Rente aufzubessern. Solche Sätze zeigen: Altersarmut ist in Deutschland voll angekommen und leider ist ein Gegentrend momentan überhaupt nicht abzusehen. Am besten, Sie tun schon jetzt etwas dagegen, damit Sie später nicht selbst von Altersarmut betroffen sind. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, privat fürs Alter vorzusorgen.

Mit der bAV sicher in Rente.

Eine sehr gute Möglichkeit bietet hier die betriebliche Altersvorsorge. Mit der sogenannten Betriebsrente haben Sie viele Optionen, für die Rente anzusparen. Ganz gleich, wie Ihre individuelle Lebenssituation heute aussieht, mit der bAV sollten sich alle befassen, die einen Arbeitsvertrag haben oder bald haben werden. Gerade weil der Staat sowie die Sozialversicherungsträger und der Arbeitgeber in der Ansparphase ordentlich fördern!

Vorteile einer bAV.

Das Gute ist: Ihr Arbeitgeber und der Sozialversicherungsträger zahlen mit in Ihre Zusatzrente ein. Außerdem kümmert sich Ihr Arbeitgeber oder sein Berater komplett um Ihren Versicherungsvertrag. Wenn Sie jetzt einen bAV-Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber abschließen, muss dieser 15 % des Umwandlungsbeitrages übernehmen und kann darüber hinaus noch Zuschüsse gewähren. Zudem zahlen Sie die bAV direkt aus Ihrem Bruttogehalt. Das spart Steuern. Und: Die betriebliche Altersvorsorge ist Hartz 4 sicher und es entsteht auch kein Verlust der Vorsorge bei einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers. Eine Betriebsrente rechnet sich in jedem Fall für Sie –schauen Sie sich hier drei Fallbeispiele an. Vielleicht finden Sie sich mit Ihrer derzeitigen persönlichen Lebens- und Berufsposition in einem Beispiel wieder.

Starten Sie Ihre bAV mit der K&K Pension Consulting.

Wenn es um Ihre Rente geht, haben Sie nichts zu verschenken – da sind wir uns sicher! Für die Erstellung eines Angebots für Ihre persönliche Betriebsrente füllen Sie bitte einfach unsere Kalkulationsanfrage für Arbeitnehmer aus. Unsere Experten werden diese zeitnah auswerten und sich anschließend bei Ihnen melden. Oder schreiben Sie uns eine E-mail an bav@kvmh.de.