Im Koalitionsvertrag 2018 wurde beschlossen, dass die Vorsorgepflicht für Selbständige per Gesetz eingeführt werden soll. Ursprünglich war dies von Arbeitsminister Hubertus Heil für Ende 2019 angekündigt. Es ist nun davon auszugehen, dass dieser Beschluss in 2020 umgesetzt wird. Da heißt es im doppelten Sinne für Selbständige rechtzeitig vorzusorgen!

Denn: Selbständige, die nicht oder nicht richtig vorgesorgt haben, sind verpflichtet, in die Gesetzliche Rentenversicherung einzutreten.

„Nicht richtig“ bedeutet, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht alle gängigen Vorsorgemodelle vom Gesetzgeber als Alternative zur Gesetzlichen Rentenversicherung akzeptiert werden. Da kann es schon passieren, dass man als Selbständiger trotz erheblichen Zahlungen in private Vorsorge-Maßnahmen noch on-top verpflichtet wird, in die Gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen. Zum Beispiel, wenn das Vorsorge-Konzept ausschließlich auf Immobilien basiert – um nur eine Variante zu nennen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, drohender Altersarmut bei Selbstständigen vorzubeugen. Keine schlechte Sache. Denn immerhin haben laut Umfragen ca. 3 Millionen Selbständige in Deutschland gar keine oder keine ausreichende Altersvorsorge! Diese „fallen“ im Rentenalter in die gesetzliche Grundsicherung – die garantiert nicht dafür ausreicht einen entspannten Lebensabend zu verbringen.

Grundsätzlich ist dieser Gesetzesentwurf also keine verkehrte Idee. Dennoch sollte man als Selbständiger überlegen, ob man sich eine so wichtige Entscheidung per Gesetz auferlegen lassen möchte. Besser ist es, rechtzeitig die für sich persönlich optimale Lösung zu ermitteln und pro-aktiv zu handeln.

Daher lautet unsere Empfehlung: Lassen Sie JETZT Ihre Vorsorgeplanung von einem Experten checken und gegebenenfalls optimieren. 

Sprechen Sie uns gerne bei Bedarf an.

Bildquelle: www.bundestag.de