Im Koalitionsvertrag 2018 wurde beschlossen, dass die Vorsorgepflicht für Selbständige per Gesetz eingeführt werden soll. Ursprünglich war dies von Arbeitsminister Hubertus Heil für Ende 2019 angekündigt. Es ist nun davon auszugehen, dass dieser Beschluss in 2020 umgesetzt wird. Da heißt es im doppelten Sinne für Selbständige rechtzeitig vorzusorgen!

Denn: Selbständige, die nicht oder nicht richtig vorgesorgt haben, sind verpflichtet, in die Gesetzliche Rentenversicherung einzutreten.

„Nicht richtig“ bedeutet, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht alle gängigen Vorsorgemodelle vom Gesetzgeber als Alternative zur Gesetzlichen Rentenversicherung akzeptiert werden. Da kann es schon passieren, dass man als Selbständiger trotz erheblichen Zahlungen in private Vorsorge-Maßnahmen noch on-top verpflichtet wird, in die Gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen. Zum Beispiel, wenn das Vorsorge-Konzept ausschließlich auf Immobilien basiert – um nur eine Variante zu nennen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, drohender Altersarmut bei Selbstständigen vorzubeugen. Keine schlechte Sache. Denn immerhin haben laut Umfragen ca. 3 Millionen Selbständige in Deutschland gar keine oder keine ausreichende Altersvorsorge! Diese „fallen“ im Rentenalter in die gesetzliche Grundsicherung – die garantiert nicht dafür ausreicht einen entspannten Lebensabend zu verbringen.

Grundsätzlich ist dieser Gesetzesentwurf also keine verkehrte Idee. Dennoch sollte man als Selbständiger überlegen, ob man sich eine so wichtige Entscheidung per Gesetz auferlegen lassen möchte. Besser ist es, rechtzeitig die für sich persönlich optimale Lösung zu ermitteln und pro-aktiv zu handeln.

Daher lautet unsere Empfehlung: Lassen Sie JETZT Ihre Vorsorgeplanung von einem Experten checken und gegebenenfalls optimieren. 

Sprechen Sie uns gerne bei Bedarf an.

Bildquelle: www.bundestag.de

Nachhaftung: Arbeitgeber muss fehlende Leistungen ausgleichen.

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Versorgung für Arbeitnehmer, die von Arbeitgebern über deren Unternehmen zugesagt wird. Heißt: Arbeitgeber sind zum einen dafür verantwortlich, dass die Versorgung ihrer Arbeitnehmer wirksam durchgeführt wird und haften zum anderen für die Erfüllung der durch solche Verträge zugesagten Leistungen. Wichtig: Auch Der Abschluss eines Versicherungs- oder Versorgungsvertrags bei einer Lebensversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder einer Unterstützungskasse hebt die besondere Haftung des Arbeitgebers nicht auf.

Was bedeutet Subsidiärhaftung in der betrieblichen Altersvorsorge?

Im Betriebsrentengesetz § 1 BetrAVG steht: Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts– oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt. […]

Insbesondere Pensionskassen kürzen vermehrt Leistungen.

Aktuell sind immer mehr Arbeitgeber von “Ausgleichs-Nachzahlungen” hinsichtlich der Betriebsrenten-Verträge Ihrer Mitarbeiter betroffen – insbesondere diejenigen, die Ihre betriebliche Altersvorsorge extern über eine Pensionskasse (BVV, Kölner Pensionskasse, Caritas Pensionskasse uvam) durchgeführt haben. Hier werden vermehrt Leistungen gekürzt, die Arbeitgeber wiederum ausgleichen müssen – Geschäftsführer oder Vorstände haften ggf. aufgrund geschäftsführender Tätigkeit im schlimmsten Fall sogar mit ihrem Privatvermögen!

Betriebliche Altersvorsorge richtig und sicher – mit K&K Pension Consulting.

Machen Sie die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen sicher und nutzen Sie das bAV Outsourcing Konzept der K&K Pension Consulting – der richtige Durchführungsweg ist das A und O bei der betrieblichen Altersvorsorge! Kontaktieren Sie uns jetzt: Telefonisch unter 05101 99222-44 oder per E-Mail an bav@kvmh.de. Wir entwickeln Strategien zur Vermeidung von Haftungsrisiken mithilfe einer individuellen Versorgungsordnung für Sie und Ihr Unternehmen und helfen Ihnen bei der Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen. Für eine zügige Bearbeitung können Sie auch gerne vorab unser Anfrageformular ausfüllen – wir bearbeiten Ihre Daten vertraulich und kontaktieren Sie dazu in Kürze.

Betriebliche Altersvorsorge als Image-Gewinn.

Erfolgreiche Unternehmen setzen immer auf qualifizierte und engagierte Mitarbeiter, die natürlich möglichst langfristig im Unternehmen bleiben sollen. Im Umkehrschluss heißt das: Sie als Arbeitgeber müssen für Arbeitnehmer aber auch “attraktiv” genug sein, um diese langfristig binden zu können. Wenn Sie exzellent ausgebildete Fach- und Führungskräfte für sich gewinnen wollen – die betriebliche Altersvorsorge macht’s möglich! „Punkten“ Sie mit den individuellen Angeboten einer Betriebsrente und bieten Sie Ihren Mitarbeitern gleich zum Start in den neuen Job attraktive Vorteile.

Betriebswirtschaftlich sinnvoll.

Aber nicht nur Ihre Mitarbeiter profitieren. Mit der Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge ergeben sich im gleichen Maße Vorteile für Sie und Ihr Unternehmen. So können Arbeitgeber z.B. die Lohn-Nebenkosten senken: Durch die sogenannte Entgeltumwandlung können Ihre Mitarbeiter Gehaltsteile in Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge umwandeln. Aber auch vermögenswirksame Leistungen können so in Leistungen der bAV umgewandelt werden. Tipp: Bieten Sie Gehaltserhöhungen nicht in “bar”, sondern in Form einer Betriebsrente an – oder zahlen Sie einfach einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung. Hier sparen Sie oftmals sogar mehr Lohn-Nebenkosten als bei einem reinen Entgelt-Umwandlungsmodell.

Vorteile einer Betriebsrente:

-Sie binden und motivieren Ihre Mitarbeiter
-Sie erfüllen den gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung
-Sie bestimmen den Durchführungsweg
-Sie erhalten besonders günstige Konditionen bei Gruppenverträgen
-Je nach Gestaltungsform ist kein Ausweis in der Unternehmensbilanz nötig
-Je nach Gestaltungsform, wenig Aufwand in der Verwaltung
-Sie schärfen das Image Ihres Unternehmens

Sie sehen, die betriebliche Altersvorsorge bietet viele Vorteile für Angestellte, aber auch für Sie als Arbeitgeber. Nutzen Sie die bAV als betriebswirtschaftliches Instrument. Jetzt!

Maximaler Vorteil. Minimales Risiko.

Mit dem bAV Outsourcing Konzept der K&K Pension Consulting sind Sie bei der Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen von Beginn an auf der sicheren Seite. Unsere ausgewiesenen bAV-Experten kümmern sich um alle Angelegenheiten der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen und entlasten Ihre Abteilung im Bereich der bAV zu 95%. Sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen. Nutzen Sie jetzt unsere Kalkulationsanfrage für Arbeitgeber und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

 

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Arbeitgeberzuschuss für die betriebliche Altersvorsorge.

Es gibt eine Gesetzesänderung zur Betriebsrente. Seit 1. Januar 2019 muss der Arbeitgeber 15 % des Umwandlungsbeitrages der Arbeitnehmer übernehmen! Das bedeutet: Sie als Arbeitgeber müssen sich mehr denn je mit dem Thema bAV auseinandersetzen. Kurz gesagt: Sie stehen ab sofort in der Pflicht, neu abgeschlossene Verträge Ihrer Arbeitnehmer zu bezuschussen.

Gut für Arbeitnehmer – und für Arbeitgeber.

Die Entscheidung hin zu einer Firmenrente ist dadurch nochmals attraktiver für Arbeitnehmer geworden. Sollten Sie das Thema betriebliche Altersvorsorge bislang außer Acht gelassen haben, ist es jetzt an der Zeit, sich intensiv damit zu befassen. Tun Sie dies, denn auch für Sie als Arbeitgeber ergeben sich Vorteile! Binden Sie Ihre Mitarbeiter durch eine betriebliche Altersvorsorge an Ihr Unternehmen und erhöhen Sie die Identifikation Ihrer Mitarbeiter mit Ihrem Unternehmen. Sie bestimmen den Durchführungsweg und erhalten besonders günstige Konditionen bei Gruppenverträgen. Außerdem ist je nach Gestaltungsform der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen kein Ausweis in der Unternehmensbilanz notwendig.

Starker Partner, starke bAV!

Arbeitgeber sollten bei der Umsetzung der Betriebsrente unbedingt gut beraten sein. Insbesondere wenn es um die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen geht. Eine erfolgreich umgesetzte betriebliche Altersvorsorge in  Unternehmen, benötigt von Beginn an einen unabhängig agierenden und kompetenten Partner auf Arbeitgeberseite.

K&K Pension Consulting – die Profis für betriebliche Altersvorsorge.

Wir sind neutraler und unabhängiger Fachberater rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge. Unser Team besteht aus sachkundigen und examinierten Spezialisten, die deutschlandweit jederzeit als Ansprechpartner für Sie erreichbar sind. Wir legen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit Vorständen, Geschäftsführern, Betriebsräten und Aufsichtsräten durch die Einbindung in alle bAV-Prozesse Ihres Unternehmens. Und: Wir stehen Ihnen als bAV-Profi von Beginn an zur Seite! Kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch unter 05101 99222-44 oder schreiben Sie uns eine E-mail an bav@kvmh.de. Für eine erste Kalkulation und Auswertung können Sie vorab auch gerne unser Anfrageformular nutzen. Dazu benötigen wir nur Ihre E-Mail-Adresse und die Anzahl der Mitarbeiter, die noch keine bAV haben.

 

Unternehmensgruppe-Kamke-Hemmingen-Blogbeitrag-Achtung-Falle

Haftungsrisiken für Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber ist im schlimmsten Fall dazu verpflichtet, die in der Einzahlungsphase erwirtschafteten bAV Beträge seiner Mitarbeiter, in der Auszahlungsphase aufzustocken. Also ab Rentenbeginn. Das heißt: Alle Betriebsrenten-Verträge, die über ein Unternehmen laufen, bergen Haftungsrisiken, die heute nicht unbedingt absehbar sind. Da aber bei Bedarf jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, betriebliche Altersvorsorge über sein Unternehmen durchzuführen, sollte er diesbezüglich auch die volle Kontrolle darüber haben.

Besser gut beraten lassen …

Machen Sie bAV also besser nicht auf eigene Faust! Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite und können gleichermaßen von der bAV profitieren, wie Ihre Arbeitnehmer. Für Sie als Arbeitgeber geht im Prinzip kein Weg an einer kompetenten, unabhängigen Beratung vorbei. Für eine dauerhafte Entlastung und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen ist eine fortwährende Betreuung rund um das Thema der betrieblichen Altersvorsorge absolut notwendig für Sie. Externe, auf bAV spezialisierte Unternehmen können Sie hier nicht nur fachspezifisch beraten, sondern sind beste Wahl für jeden Arbeitgeber, wenn es um ganzheitliche Unterstützung geht.

… und Haftung reduzieren.

Das wichtigste hierbei ist: Über eine Co-Partnerschaft mit einem Unternehmen, das auf Betriebsrente spezialisiert ist, wird die Haftung auf ein Minimum reduziert. Damit sind Sie rechtlich aus der Schusslinie und wieder unabhängig. Zudem verringern Sie Ihren Verwaltungsaufwand deutlich. Warten Sie nicht – setzen Sie lieber von Beginn an auf ein führendes bAV-Beratungshaus in Ihrer Nähe.

Mit der K&K Pension Consulting.

Als Teil der Unternehmensgruppe Kamke ist die K&K Pension Consulting seit über 20 Jahren Spezialist, wenn es um betriebliche Altersvorsorge geht und unterstützt Sie von Beginn an bei der Einrichtung, Umstrukturierung und Betreuung von betrieblichen Versorgungswerken. Nutzen Sie jetzt unser bAV Outsourcing Konzept und schaffen Sie sich Freiraum für Ihr Unternehmen. Wir kümmern uns um die betriebliche Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter. Sie sich um Ihr Business. Telefonisch erreichen Sie uns unter 05101 99222-44 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an bav@kvmh.de. Gerne können Sie auch schon unsere Kalkulationsanfrage für Arbeitgeber nutzen – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.