Unternehmensgruppe-Kamke-Hemmingen-Blogbeitrag-Gesetzesaenderung

Arbeitgeberzuschuss für die betriebliche Altersvorsorge.

Es gibt eine Gesetzesänderung zur Betriebsrente. Seit 1. Januar 2019 muss der Arbeitgeber 15 % des Umwandlungsbeitrages der Arbeitnehmer übernehmen! Das bedeutet: Sie als Arbeitgeber müssen sich mehr denn je mit dem Thema bAV auseinandersetzen. Kurz gesagt: Sie stehen ab sofort in der Pflicht, neu abgeschlossene Verträge Ihrer Arbeitnehmer zu bezuschussen.

Gut für Arbeitnehmer – und für Arbeitgeber.

Die Entscheidung hin zu einer Firmenrente ist dadurch nochmals attraktiver für Arbeitnehmer geworden. Sollten Sie das Thema betriebliche Altersvorsorge bislang außer Acht gelassen haben, ist es jetzt an der Zeit, sich intensiv damit zu befassen. Tun Sie dies, denn auch für Sie als Arbeitgeber ergeben sich Vorteile! Binden Sie Ihre Mitarbeiter durch eine betriebliche Altersvorsorge an Ihr Unternehmen und erhöhen Sie die Identifikation Ihrer Mitarbeiter mit Ihrem Unternehmen. Sie bestimmen den Durchführungsweg und erhalten besonders günstige Konditionen bei Gruppenverträgen. Außerdem ist je nach Gestaltungsform der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen kein Ausweis in der Unternehmensbilanz notwendig.

Starker Partner, starke bAV!

Arbeitgeber sollten bei der Umsetzung der Betriebsrente unbedingt gut beraten sein. Insbesondere wenn es um die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen geht. Eine erfolgreich umgesetzte betriebliche Altersvorsorge in  Unternehmen, benötigt von Beginn an einen unabhängig agierenden und kompetenten Partner auf Arbeitgeberseite.

K&K Pension Consulting – die Profis für betriebliche Altersvorsorge.

Wir sind neutraler und unabhängiger Fachberater rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge. Unser Team besteht aus sachkundigen und examinierten Spezialisten, die deutschlandweit jederzeit als Ansprechpartner für Sie erreichbar sind. Wir legen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit Vorständen, Geschäftsführern, Betriebsräten und Aufsichtsräten durch die Einbindung in alle bAV-Prozesse Ihres Unternehmens. Und: Wir stehen Ihnen als bAV-Profi von Beginn an zur Seite! Kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch unter 05101 99222-44 oder schreiben Sie uns eine E-mail an bav@kvmh.de. Für eine erste Kalkulation und Auswertung können Sie vorab auch gerne unser Anfrageformular nutzen. Dazu benötigen wir nur Ihre E-Mail-Adresse und die Anzahl der Mitarbeiter, die noch keine bAV haben.